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Ladungssicherung: 8 Tipps für den sicheren Transport mit dem Traktor

Es geht los mit der Grassilage, dann kommen Getreide- und irgendwann Maistransport, zwischendrin Heu- und Strohballen: Wir fassen zusammen, was Sie wissen sollten, wenn Sie mit Traktor und Anhänger Ladung transportieren.

Diese Ladungssicherung ist nicht ausreichend. Damit die Siloballen nicht seitlich herunterfallen können, ist eine Sicherung mit Gurten erforderlich.
© Martin Vaupel
Diese Ladungssicherung ist nicht ausreichend. Damit die Siloballen nicht seitlich herunterfallen können, ist eine Sicherung mit Gurten erforderlich.
© Martin Vaupel
Oberste Devise, wenn ein Traktor etwas transportiert: Die Ladung muss oben bleiben. Bei der Ladungssicherung steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

1. Ladung mit Gurten, Netzen und Planen sichern

2So nicht! Warntafeln und Beleuchtung müssen sauber sein. Gegebenenfalls ist eine mehrmalige Reinigung 
in der Einsatzzeit erforderlich.
© Martin Vaupel
2So nicht! Warntafeln und Beleuchtung müssen sauber sein. Gegebenenfalls ist eine mehrmalige Reinigung in der Einsatzzeit erforderlich.
© Martin Vaupel
Um dies zu gewährleisten, heißt es in dem Gesetzesabschnitt weiter, dass zur Sicherung der Ladung die anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Dazu gehört beispielsweise, Gurte, Netze oder Planen für die Ladungssicherung zu verwenden. Wie dies im Einzelfall umzusetzen ist, dafür ist in erster Linie der Fahrer verantwortlich.

2. Pflichten zur Ladungssicherung kennen

Bei auftretenden Ladungsverlusten wird zunächst der Fahrer als Schuldiger ausfindig gemacht, aber auch der Verlader sitzt mit im Boot. Hat beispielsweise ein Häckslerfahrer nachweislich die Fahrzeuge „zu voll geknallt“, kann er sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Auch der Landwirt oder der Lohnunternehmer als Halter stehen in der Pflicht. Er muss seine Beschäftigten auf die Ladungssicherung hinweisen und zum Beispiel darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht so voll beladen werden und Gurte für die Ladungssicherung zur Verfügung stehen. Eine Abdeckpflicht für Maistransporte gibt es zurzeit nicht! Werden die Anhänger nicht übervoll beladen und die Transportgeschwindigkeit angepasst, können Ladungsverluste auf einfache Art vermieden werden. Eine Abdeckung kann insbesondere bei trockener Maissilage zur zusätzlichen Ladungssicherung beitragen.

3. Gurte zur Ladungssicherung regelmäßig prüfen

Neben dem richtigen Umgang mit Schüttgütern ist auch das richtige Verzurren von Stückgütern wie Strohballen, Maschinen, Wasser- oder Düngerfässern nicht zu vernachlässigen. Dafür sind entsprechende Gurte zu verwenden. Die Angaben auf dem Etikett sind dabei zu berücksichtigen. Gurte haben kein Verfallsdatum, dürfen aber nicht beschädigt sein. Gurte ohne Etikett oder mit Längs- oder Querrissen sind auszusortieren. Zwei Gurte zusammenzuknoten, ist ebenfalls nicht gestattet. Ein großes Problem bei der Ladungssicherung mit Gurten sind die Zurrpunkte. An den meisten LoF-Anhängern sind keine ordentlichen Zurrpunkte vorhanden. Hier ist gegebenenfalls zu prüfen, ob der Gurt an der Ladekante eingehängt werden kann. Sie muss die entsprechende Last aufnehmen können und der Haken muss sie ganz umschließen. Eine unterlassene Ladungssicherung kann zu viel Ärger und hohen Kosten führen.

4. Ladung vor der Fahrt prüfen

In der Erntezeit immer anzutreffen sind Getreidekörner oder Maishaufen, die in Kurven und Kreisverkehren von den Anhängern heruntergeschwappt sind. Das sind gefährliche Verkehrshindernisse. Sie können insbesondere bei Motorrad- und Fahrradfahrern zu Unfällen führen – das muss nicht sein! Auch saubere Straßen fangen bei der Ladungssicherung an. Dazu gehört beispielsweise, dass Mais, der beim Anhäckseln auf Kotflügeln oder dem Schlepperdach gelandet ist, vor der Einfahrt auf die Straße mit dem Handfeger oder dem Laubbläser entfernt wird.

5. Verschmutzungen unverzüglich beseitigen

Gesetzlich sind der Verursacher und der Auftraggeber in der Pflicht, Verschmutzungen unverzüglich zu beseitigen und bis dahin die Gefahrenstelle kenntlich zu machen. Treten beispielsweise bei der Maisernte Ladungsverluste auf oder wird die Straße durch anhaftende Erde verschmutzt, so kann dies bedeuten, dass die Straße nach jedem Abfuhrgespann zu fegen ist. Ist bereits im Vorfeld davon auszugehen, dass es zu Straßenverschmutzungen kommt, sollten rechtzeitig die entsprechenden Stellen wie die Straßenmeisterei und die Polizei darüber informiert werden.

6. Verantwortlichkeiten für den Transport klären

Vor dem Transport muss geklärt werden, wer für die Reinigung verantwortlich ist. Dies ist am besten schriftlich im Auftrag festzuhalten. Wurden diesbezüglich keine Vereinbarungen getroffen, kann die Polizei eine Straßenreinigung anordnen. Das kann teuer werden und neben den Kosten zu vergleichbaren Strafen wie bei der unterlassenen Ladungssicherung führen. Problematisch ist das Aufstellen von Gefahrenschildern. Es darf eigentlich nur durch geschultes Personal erfolgen. Gar keine Schilder aufzustellen, ist jedoch schlimmer als nicht geeignet dafür zu sein. Daher sollte man auch das Aufstellen von Gefahrenschildern mit den örtlichen Behörden rechtzeitig klären. Ein Warndreieck oder gar selbstgemalte Schilder reichen nicht aus! Oftmals können entsprechende Schilder bei den örtlichen Bauhöfen ausgeliehen werden.

7. Warntafeln und Konturmarkierung nutzen

Bei einer Breite von mehr als 2,75 m müssen die meisten Traktoren, Anhänger und Arbeitsgeräte mit Warntafeln ausgestattet sein. Das gilt auch, wenn LoF-Erzeugnisse wie Stroh- oder Heuballen transportiert werden. EU-typgenehmigte LoF-Fahrzeuge benötigen schon ab einer Fahrzeugbreite von mehr als 2,55 m Warntafeln. Für die Straßenfahrt müssen diese Warntafeln ausgeklappt und sauber sein. Nur so haben sie die volle Wirkung. Auch, wenn gesetzlich nicht vorgeschrieben, sind Konturmarkierungen sehr zu empfehlen. Durch die reflektierenden Streifen werden die Fahrzeuge bei Dunkelheit viel besser und deutlich früher erkannt. Dabei ist zu beachten, dass an den Seiten von Fahrzeugen die Farben Gelb oder Weiß und nach hinten Gelb oder Rot verwendet werden.

8. Verdeckte Beleuchtung wiederholen

Bei Anhängern mit einem hohen Aufbau, führt das Wiederholen der Beleuchtungseinrichtung oben am Heck zu mehr Sicherheit. Insbesondere bei Abbiegevorgängen können nachfolgende Fahrzeuge das Blinken schon von Weitem erkennen, auch wenn ein Pkw direkt hinter dem Anhänger fährt und die untere Beleuchtung dadurch verdeckt ist.

Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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Dieser Beitrag ist ursprünglich erschienen auf agrarheute

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