Video
Preis auf Anfrage
Baujahr
01/2024
Art
Neumaschine
Anbieter
MSO Landmaschinen GmbH
MSO Landmaschinen GmbH
Weitere Inserate des Anbieters
Maschinenstandort
DE-26624 Südbrookmerland
Angebotdetails
Beschreibung
Maschinenstandort und Transport
Ansprechpartner
Anbieter
Angebotdetails
Anbieter
gewerblich
Kategorie
Hersteller
Modell
Kidd 450 Einstreugerät
Verfügbar ab
sofort
Beschreibung
Beschreibung automatisch übersetzt ({{ sourceLangLong }} -> {{ targetLangLong }})
Kidd 450 Einstreugerät
Kidd 450 T gezogener Ballenauflöser für Stroh und Silage
Für Rund und Quderballen
Breite 2,15m
Höhe 2,65m
Länge 4,36m
Gewicht 2100kg
75PS Kraftbedarf
Kettenantrieb der Walzen
Auflöser-Walze mit Messer
Weitwinkel- Gelenkwelle Beleuchtung
Großvolumen- Wurfrad Wurfradschaufeln auswechselbar
Bedieneinheit in der Kabine
2 Gang- Getriebe
Vollverschweißte Box
Steinfangmulde
Große Wartunghauben
Schutzbleche
Beleuchtung
Maschinenstandort und Transport
Unverbindliche Angebote erhalten
Erhalten Sie mit nur einer Anfrage Angebote von mehreren Unternehmen:
Ansprechpartner
MSO Landmaschinen GmbH
Geschäftsleitung, Verkauf mehr...
Gebrauchtmaschinen, Neumaschinen
Sprachen: Deutsch, Englisch
Ansprechpartner
MSO Landmaschinen GmbH Geschäftsleitung, Verkauf mehr... Gebrauchtmaschinen, Neumaschinen | |
Tel:+49 (0) 173 5997740 | |
Sprachen: Deutsch, Englisch |
Anbieter kontaktieren
MSO Landmaschinen GmbH
Moorburger Str. 39
DE-26624 Südbrookmerland
DE-26624 Südbrookmerland
Seit über 5 Jahren 4 Monaten bei technikboerse.at
Impressum und Details
MSO Landmaschinen Handel UG (haftungsbeschränkt)
Moorburger Str. 39
26624 Südbrookmerland
Zuständig für den Import/Export Europa
Disclaimer
Haftung für Inhalte
Wir bemühen uns die Inhalte unserer Seite aktuell zu halten. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen, werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Eine diesbezügliche Haftung übernehmen wir erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer möglichen Rechtsverletzung.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Für die Inhalte und die Richtigkeit der Informationen verlinkter Websites fremder Informationsanbieter wird keine Gewähr übernommen.
Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße OHNE BEANSTANDUNG überprüft. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Eine Vertraulichkeit im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen wird nur unter der vorstehenden Einschränkung gewährleistet. Insbesondere sollen alle Mitteilungen von personenbezogenen Daten über das Internet nur erfolgen, soweit nicht Rechte Dritter berührt werden. Es sei denn der Dritte hat in Kenntnis der vorstehenden Sicherheitslücken ebenfalls seine Zustimmung erklärt. Eine Haftung des Seitenbetreibers wird für die durch solche Sicherheitslücken entstehenden Schäden oder Unterlassungsansprüche ausgeschlossen.
Der Nutzung von allen veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung wird widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Nachstehende Lieferungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Käufer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Will der Käufer diese Geschäftsbedingungen nicht gegen sich gelten lassen, so hat er dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden.
II. Angebot und Lieferumfang
1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Käufer nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben.
2. Mit einer Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der
Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
III. Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung
vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich zuzüglich
Mehrwertsteuer. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit ? jedoch mindestens 4 Monate ? gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung 10 Tage nach Lieferung und Erhalt der Rechnung. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
zu verzinsen.
4. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
5. Gegenüber dem Käufer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen.
6. Kommt der Käufer mit Zahlungen ? bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit 2 aufeinander folgenden Raten ? in Verzug, so kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages, so beträgt dieser
15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
8. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur
geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
9. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
IV. Lieferfristen und Verzug
1. Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist beginnt ggf. mit dem Tage der Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrages, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager des
Verkäufers oder bei Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere von Streiks und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Willens des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind.
5. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch nicht, wenn die
Nichtlieferung vom Verkäufer zu vertreten ist (z. B. Zahlungsverzug).
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
7. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit)
Lieferungen hat der Verkäufer ? ausgenommen Auswahl- oder Überwachungsverschulden ? nicht
einzustehen. Satz 1 gilt nicht, falls sich das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer nach
Werkvertragsrecht bestimmt. In jedem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer schadlos zu halten, sofern dieser die ihm abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Zulieferer nicht vollständig durchsetzen kann.
V. Gefahrübergang und Transport
1. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werks auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch weitere Leistungen übernommen hat.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII (Mängelrüge und Haftung für Mängel) entgegenzunehmen.
5. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie unverzüglich gegen Feuer ?für fremde Rechnung? zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, diesen auf Kosten des Käufers selbst zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Brandentschädigungsansprüche an den Käufer abzutreten.
3. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung des Verkäufers weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7. Sämtliche Kosten der Rücknahme inklusive der Kosten des Rücktransportes zum Hauptsitz des
Verkäufers und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.
VII. Mängelrüge und Haftung für Mängel
1. Bei neuen Sachen beträgt für Unternehmer die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der
Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmern übernimmt der Verkäufer bei gebrauchten Sachen nur dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund; chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
3. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
Ist der Käufer Verbraucher, muss er den Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
4. Ist der Käufer Unternehmer, sind diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines bei Gefahrübergang liegenden Umstandes ? insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung ? als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
VIII. Feldprobe
Bei Einräumung von Feldprobe-Bedingungen darf die Maschine einmalig einen halben Tag im Einsatz erprobt werden. In diesem Fall kann die Maschine nur innerhalb von 3 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Der Rückgabe steht die schriftliche Aufforderung an den Verkäufer zur Abholung der Maschine gleich. Die im vorstehenden Abschnitt VII (Mängelrüge und Haftung für Mängel) niedergelegten Bestimmungen bleiben unberührt.
IX. Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Der Verkäufer haftet dem Käufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Sofern der Verkäufer leicht fahrlässig eine vertragliche Pflicht verletzt, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verkäufers ? gleich, aus welchem Rechtsgrund ? ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
3. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers bzw. das Amtsgericht Zeven.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Bei den angegebenen Ersatzteilen handelt es sich nicht um Originalteile. Original Ersatzteil-Nummern dienen ausschließlich zu Vergleichszwecken. Alle Preise sind in ? zzgl. der gesetzlichen MwSt zzgl. Versandkosten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung. Für die gesamten Artikel gelten freibleibende Preise. Irrtümer vorbehalten. Warenabgabe nur solange Vorrat reicht.
Datenschutz
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Sie können diese Unterrichtung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.
Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen und statistischen Zwecken
Ihr Internet-Browser übermittelt beim Zugriff auf unsere Webseite aus technischen Gründen automatisch Daten an unseren Webserver. Es handelt sich dabei unter anderem um Datum und Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufene Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse. Diese Daten werden getrennt von anderen Daten, die Sie im Rahmen der Nutzung unseres Angebotes eingeben gespeichert. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht.
Bestandsdaten
Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Nutzungsdaten
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme unseres Internetangebotes zu ermöglichen oder abzurechnen (Nutzungsdaten). Dazu gehören insbesondere Merkmale zu Ihrer Identifikation (Name und Adresse) und Angaben zu Beginn und Ende sowie des Umfangs der Nutzung unseres Angebotes. Zu den Nutzungsdaten gehören außerdem die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten, neben der Adresse insbesondere Telefonnummer und E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Fax-Nummer. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Internetangebotes dürfen wir bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellen. Sie haben das Recht, dieser Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Die Nutzungsprofile dürfen wir nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführen. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Cookies
Um den Funktionsumfang unseres Internetangebotes zu erweitern und die Nutzung für Sie komfortabler zu gestalten, verwenden wir so genannte „Cookies“. Mit Hilfe dieser „Cookies“ können bei dem Aufruf unserer Webseite Daten auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Sie haben die Möglichkeit, das Abspeichern von Cookies auf Ihrem Rechner durch entsprechende Einstellungen in Ihrem Browser zu verhindern. Hierdurch könnten allerdings der Funktionsumfang unseres Angebotes eingeschränkt werden.
Auskunftsrecht
Als Nutzer unseres Internetangebotes haben Sie das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person oder zu Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Ihr Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.
Moorburger Str. 39
26624 Südbrookmerland
Zuständig für den Import/Export Europa
Disclaimer
Haftung für Inhalte
Wir bemühen uns die Inhalte unserer Seite aktuell zu halten. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen, werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Eine diesbezügliche Haftung übernehmen wir erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer möglichen Rechtsverletzung.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Für die Inhalte und die Richtigkeit der Informationen verlinkter Websites fremder Informationsanbieter wird keine Gewähr übernommen.
Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße OHNE BEANSTANDUNG überprüft. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Eine Vertraulichkeit im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen wird nur unter der vorstehenden Einschränkung gewährleistet. Insbesondere sollen alle Mitteilungen von personenbezogenen Daten über das Internet nur erfolgen, soweit nicht Rechte Dritter berührt werden. Es sei denn der Dritte hat in Kenntnis der vorstehenden Sicherheitslücken ebenfalls seine Zustimmung erklärt. Eine Haftung des Seitenbetreibers wird für die durch solche Sicherheitslücken entstehenden Schäden oder Unterlassungsansprüche ausgeschlossen.
Der Nutzung von allen veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung wird widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Nachstehende Lieferungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Käufer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Will der Käufer diese Geschäftsbedingungen nicht gegen sich gelten lassen, so hat er dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden.
II. Angebot und Lieferumfang
1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Käufer nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben.
2. Mit einer Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der
Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
III. Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung
vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich zuzüglich
Mehrwertsteuer. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit ? jedoch mindestens 4 Monate ? gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung 10 Tage nach Lieferung und Erhalt der Rechnung. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
zu verzinsen.
4. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
5. Gegenüber dem Käufer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen.
6. Kommt der Käufer mit Zahlungen ? bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit 2 aufeinander folgenden Raten ? in Verzug, so kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages, so beträgt dieser
15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
8. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur
geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
9. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
IV. Lieferfristen und Verzug
1. Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist beginnt ggf. mit dem Tage der Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrages, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager des
Verkäufers oder bei Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere von Streiks und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Willens des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind.
5. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch nicht, wenn die
Nichtlieferung vom Verkäufer zu vertreten ist (z. B. Zahlungsverzug).
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
7. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit)
Lieferungen hat der Verkäufer ? ausgenommen Auswahl- oder Überwachungsverschulden ? nicht
einzustehen. Satz 1 gilt nicht, falls sich das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer nach
Werkvertragsrecht bestimmt. In jedem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer schadlos zu halten, sofern dieser die ihm abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Zulieferer nicht vollständig durchsetzen kann.
V. Gefahrübergang und Transport
1. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werks auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch weitere Leistungen übernommen hat.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII (Mängelrüge und Haftung für Mängel) entgegenzunehmen.
5. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie unverzüglich gegen Feuer ?für fremde Rechnung? zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, diesen auf Kosten des Käufers selbst zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Brandentschädigungsansprüche an den Käufer abzutreten.
3. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung des Verkäufers weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7. Sämtliche Kosten der Rücknahme inklusive der Kosten des Rücktransportes zum Hauptsitz des
Verkäufers und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.
VII. Mängelrüge und Haftung für Mängel
1. Bei neuen Sachen beträgt für Unternehmer die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der
Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmern übernimmt der Verkäufer bei gebrauchten Sachen nur dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund; chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
3. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
Ist der Käufer Verbraucher, muss er den Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
4. Ist der Käufer Unternehmer, sind diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines bei Gefahrübergang liegenden Umstandes ? insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung ? als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
VIII. Feldprobe
Bei Einräumung von Feldprobe-Bedingungen darf die Maschine einmalig einen halben Tag im Einsatz erprobt werden. In diesem Fall kann die Maschine nur innerhalb von 3 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Der Rückgabe steht die schriftliche Aufforderung an den Verkäufer zur Abholung der Maschine gleich. Die im vorstehenden Abschnitt VII (Mängelrüge und Haftung für Mängel) niedergelegten Bestimmungen bleiben unberührt.
IX. Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Der Verkäufer haftet dem Käufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Sofern der Verkäufer leicht fahrlässig eine vertragliche Pflicht verletzt, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verkäufers ? gleich, aus welchem Rechtsgrund ? ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
3. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers bzw. das Amtsgericht Zeven.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Bei den angegebenen Ersatzteilen handelt es sich nicht um Originalteile. Original Ersatzteil-Nummern dienen ausschließlich zu Vergleichszwecken. Alle Preise sind in ? zzgl. der gesetzlichen MwSt zzgl. Versandkosten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung. Für die gesamten Artikel gelten freibleibende Preise. Irrtümer vorbehalten. Warenabgabe nur solange Vorrat reicht.
Datenschutz
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Sie können diese Unterrichtung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.
Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen und statistischen Zwecken
Ihr Internet-Browser übermittelt beim Zugriff auf unsere Webseite aus technischen Gründen automatisch Daten an unseren Webserver. Es handelt sich dabei unter anderem um Datum und Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufene Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse. Diese Daten werden getrennt von anderen Daten, die Sie im Rahmen der Nutzung unseres Angebotes eingeben gespeichert. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht.
Bestandsdaten
Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Nutzungsdaten
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme unseres Internetangebotes zu ermöglichen oder abzurechnen (Nutzungsdaten). Dazu gehören insbesondere Merkmale zu Ihrer Identifikation (Name und Adresse) und Angaben zu Beginn und Ende sowie des Umfangs der Nutzung unseres Angebotes. Zu den Nutzungsdaten gehören außerdem die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten, neben der Adresse insbesondere Telefonnummer und E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Fax-Nummer. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Internetangebotes dürfen wir bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellen. Sie haben das Recht, dieser Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Die Nutzungsprofile dürfen wir nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführen. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Cookies
Um den Funktionsumfang unseres Internetangebotes zu erweitern und die Nutzung für Sie komfortabler zu gestalten, verwenden wir so genannte „Cookies“. Mit Hilfe dieser „Cookies“ können bei dem Aufruf unserer Webseite Daten auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Sie haben die Möglichkeit, das Abspeichern von Cookies auf Ihrem Rechner durch entsprechende Einstellungen in Ihrem Browser zu verhindern. Hierdurch könnten allerdings der Funktionsumfang unseres Angebotes eingeschränkt werden.
Auskunftsrecht
Als Nutzer unseres Internetangebotes haben Sie das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person oder zu Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Ihr Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.
Interessiert an Angeboten dieses Händlers?
- Klicken Sie auf Händler abonnieren.
- Abonnierte Händler und deren Angebote finden Sie unter Suchaufträge.
Anbieterinformationen
Die MSO Landmaschinen GmbH ist ein junges, innovatives und aufstrebendes Unternehmen aus Ostfriesland. Seit der Gründung haben wir den europäischen Export der Firma Wilson Engineering übernommen und damit den Ballentransport revolutioniert.
Um den breit gefächerten Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden, haben wir unser Programm um die Exklusivmarken HiSpec, Malone und Keltec erweitert. All unsere Partner in Irland sind familiengeführte Unternehmen. Somit sind alle Wege kurz und auch individuelle Sonderlösungen sind nach Absprache möglich.
Um den breit gefächerten Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden, haben wir unser Programm um die Exklusivmarken HiSpec, Malone und Keltec erweitert. All unsere Partner in Irland sind familiengeführte Unternehmen. Somit sind alle Wege kurz und auch individuelle Sonderlösungen sind nach Absprache möglich.
Weitere Inserate des Anbieters
MSO Landmaschinen GmbH
Ähnliche Inserate von anderen Anbietern